Die Böden der verschiedenen Weinregionen sind neben den unterschiedlichen Rebsorten ein großer wichtiger Ausgangspunkt für die Weine. Da die Böden unterschiedlich Nähr -und Mineralstoffe in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Diese werden von der Rebe aus dem Boden aufgenommen und den Trauben zugeführt und sind so für den regional typischen Charakter der Weine ausschlaggebend.
Deutschland
Italien
Spanien
Frankreich
Trocken
Der Begriff „Trocken“ darf nur angegeben werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l (bei Wein für Diabetiker geeignet) oder höchstens 9 g/l aufweist, wobei der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines um nicht mehr als 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegen darf. Als Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße gilt: Säure +2 bis zur Höchstgrenze von 9 g/l.
Halbtrocken
Die Geschmacksangabe „Halbtrocken“ darf nur für einen Wein verwendet werden, dessen Restzuckergehalt um nicht mehr als 10 g/l höher liegt als der in g/l Weinsäure ausgedrückte. Die Bezeichnung „Halbtrocken“ darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines den für „Trocken“ festgelegten Höchstwert übersteigt.
Lieblich
Die Geschmacksangabe „Lieblich“ wird verwendet, wenn der Wein einen Restzuckergehalt aufweist, der über 18 g/l liegt und höchstens 45 g/l beträgt.
Süß
Die Geschmacksangabe „Süß“ darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines über 45 g/l liegt.
Colmarer Straße 46
87700 Memmingen